Während der 2-jährigen Probezeit werden Verkehrsverstöße in drei Kategorien aufgeteilt: AVerstöße, B-Verstöße und Verwarnungen. Während Verwarnungen bis auf Bußgelder keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen, ist nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen bereits ein Aufbauseminar für Fahranfänger notwendig. Zudem verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Das Seminar soll das Fahrverhalten der Teilnehmer reflektieren und ihr Risikobewusstsein schärfen, sodass sie im Straßenverkehr keine gefährlichen Situationen mehr hervorrufen.
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